Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist Gastflugbetrieb z.Zt. nicht möglich.

Liebe Geländehalter,

die heutige Beratung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten verlief für den Breitensport erfreulich. Der Beschluss der Sportministerkonferenz von letzter Woche soll sofort umgesetzt werden. Konkret: Die einzelnen Bundesländer werden in den kommenden Tagen die Landesverordnungen anpassen. Baden-Württemberg und Bayern hatten dies bereits gestern angekündigt. Für Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Laschet den kontaktlosen Breitensport mit sofortiger Wirkung freigegeben. Hessen hat die Freigabe ebenfalls angekündigt. In vielen anderen Bundesländern (z.B. Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) ist Flugsport bereits wieder möglich. Somit ist die Strategie des DHV aufgegangen, zusammen mit anderen Verbänden die zuständigen Ministerien für Sport zu bearbeiten.

Was bedeutet die Entscheidung von Bund und Ländern für die Geländehalter? Wichtig sind nun die Länderverordnungen. Der DHV wird die Verordnungstexte nach deren Veröffentlichungen durchsehen und die Ergebnisse auf dhv.de bekanntgeben. Wichtig ist beispielsweise die Frage, inwieweit Vereinsbetrieb möglich sein wird. Das ist für den Schleppbetrieb von Bedeutung. Ähnliches gilt für die Ausbildung. Karl Slezak ist diesbezüglich in Kontakt mit den Flugschulen.

Was müssen Geländehalter beachten? Für die Öffnung der Fluggelände und die Aufnahme des Flugbetriebs sind die Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln absolut notwendig. Der Sport trägt eine Verantwortung dafür, dass das Virus nicht weitergetragen wird. Wir haben daher seitens des DHV ein digitales Plakat entworfen, welches ihr verwenden könnt. Link

Darüber hinaus ist das auch detailliert hier beschrieben: https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/files/2020/05/infektionsschutz_massnahmen_gs_und_hg_flugsport.pdf

Haftung im Zusammenhang mit Corona:

Verschiedentlich ist die Frage aufgetaucht, ob ein Geländehalter (z.B. Verein, Flugschule, Bergbahngesellschaft) dafür haftet, wenn Piloten z.B. die Abstandsregelungen nicht einhalten. Hier die juristische Einschätzung:

Grundsätzlich haftet der Pilot selbst für sein Fehlverhalten. Eine Haftung des Geländehalters besteht nur dann, wenn ihm ein eigenes Fehlverhalten nachgewiesen wird (z.B. wenn der Geländehalter es weiß und duldet, dass am Startplatz dichtes Gedränge herrscht). In solchen Fällen müsste er eingreifen.

Generell ist jeder Bürger verpflichtet, sich mit den allgemeinen Regeln der Corona-Verordnungen und den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Im Speziellen auch der Pilot vor Aufnahme des Flugbetriebs mit den örtlichen Begebenheiten im Gelände (FBO, Allg. Regeln Nr.3). https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/gelaende/flugbetriebsordnung.pdf

Allgemeine Regelungen, z.B. das DHV Plakat – Covid 19 Verhaltensregeln, (ab Donnerstag, 6.5.auf www.dhv.de verfügbar) sollten auf der Homepage sowie an Start- und Landeplatz bekanntgemacht werden. Auf spezifische Regelungen (z. B. zur Vermeidung von Gruppenbildung getrennte Bereiche für Warten, Aufbauen, Abbauen, Zuschauen) muss der Geländehalter hinweisen.

Ausblick:

Wir freuen uns sehr, dass der Flugbetrieb nun Stück für Stück wieder aufgenommen werden kann. Bitte nehmt die Abstandsregelungen ernst, damit wir zuverlässig fliegen gehen können. Zuletzt haben wir noch ein Anliegen: Auch Gastpiloten sollten wieder die Möglichkeit haben, mit dem Drachen oder dem Gleitschirm in die Luft zu kommen. Bitte berücksichtigt auch diese Gruppe.

Wir hoffen darüber hinaus, dass es Zug um Zug möglich werden wird, auch wieder im benachbarten Ausland zu fliegen. Wir werden darüber laufend auf www.dhv.de berichten.

Wenn Ihr Fragen habt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Mit fliegerischen Grüßen

Gmund, 6. Mai 2020

Björn Klaassen                                   Bettina Mensing

DHV Flugbetrieb                                  Referat Flugbetrieb

 

Heute wurden Lockerungen für Freiluftsportarten beschlossen. Wir werden uns informieren, wie das in NRW für unseren Sport umzusetzen ist und wie wir Flugbetrieb organisieren können. Informationen werden dann an dieser Stelle und in den Chat-Gruppen veröffentlicht.

Entsprechend der Änderung des § 29 LuftVG durch den DHV hat jetzt der Vorstand als verantwortlicher Geländehalter beschlossen die Geländsperrung auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Sofern wieder grünes Licht für regulären Flugbetrieb gegeben wird – meldet und kommuniziert der Vorstand das unmittelbar an entsprechender Stelle.

Mit sofortiger Wirkung hat der DHV alle Fluggebiete gesperrt. Gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) ordnet der DHV an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden.

Die Corona-Krise sorgt für sehr einschneidende Maßnahmen im gesamten gesellschaftlichen Leben und macht auch vor unserem Sport nicht halt. Die Vorgaben der Politik sind eindeutig. Geschlossen bleiben müssen alle Einrichtungen die Freizeitaktivitäten, Sport, Spaß und Kultur bieten. Auch wenn das Risiko bei der Ausübung unseres Sports aus Sicht einiger vielleicht relativ gering ist, so ist es doch da, wie z.B. das Funkgerät des Startleiters welches von Hand zu Hand geht. Alle sozialen Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen.

Auch die Skifahrer in unserem Verein, die sich ein ganzes Jahr auf die Tour ins Zillertal gefreut haben, müssen nun Zuhause bleiben und werden wohl ein weiteres Jahr warten müssen. Schon aus Gründen der Solidarität mit vielen Sportfreunden die es härter trifft sollten wir uns zurücknehmen und auf die ersten Starts in diesem Jahr noch etwas warten.

Lasst uns die Daumen drücken für einen schönen Saisonbeginn in Gaupel zu einem etwas späteren Zeitpunkt. Bleibt gesund und passt auf euch auf.

Liebe Grüße
Andreas Sibbing

Für das Retterpacken ist wieder ein Raum in Coesfeld reserviert.  Donerstag, 27.02. 2020 ab 16 Uhr. Dienststelle BR in Coesfeld, Leisweg 12. Türöffnung nach kurzer telefonischer Anmeldung bei Andreas unter 01708012519.

 

 

Hier der Link zur Müritz Open für die Anmeldung vom 21.05.2020 bis zum 25.05.2020

Anmeldung Müritz Open

Wie auch im letzten Jahr können wieder Jacken und Polo Shirts mit unserem Vereinslogo bei der Fa. Brocks, Coesfeld Lette gekauft werden.

Wer Interesse hat meldet sich bitte telefonisch oder per EMail. bei André.

Nähere Angaben zu der Ware findet Ihr unten (ältere Beiträge).

Termin: 01.01.20…danach wird Fehlanzeige angenommen.

unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am Freitag den 29.11.2019 um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Coesfelder Berg“, Schulte Osthoff, Bergallee 51, 48653 Coesfeld.
Im internen Teil findet Ihr die Tagesordnungspunkte und einen Doodle Link für die Menüwahl.