Entsprechend der Änderung des § 29 LuftVG durch den DHV hat jetzt der Vorstand als verantwortlicher Geländehalter beschlossen die Geländsperrung auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Sofern wieder grünes Licht für regulären Flugbetrieb gegeben wird – meldet und kommuniziert der Vorstand das unmittelbar an entsprechender Stelle.