Mit sofortiger Wirkung hat der DHV alle Fluggebiete gesperrt. Gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) ordnet der DHV an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden.