und ein gesundes, flugreiches 2021!

Hallo Fliegerkollegen, aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung wird die geplante JHV am Freitag leider ausfallen. Der Termin am kommenden Freitag, 23.10.2020,  findet NICHT statt. Alle weiteren Entwicklungen und Details werden über die bekannten Kanäle kommuniziert.

Eurer Vorstand

am Freitag den 23.10.2020 ab 18:00 Uhr auf unserem Gelände in Gaupel 47.

Hallo Flieger,

ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen……

Da wir nicht wissen wie sich die politischen Vorgaben zu Versammlungen in Zeiten von Corona noch entwickeln, möchten wir aus Sicherheitsgründen unsere Jahreshauptversammlung auf unserem Freigelände in Coesfeld Gaupel bei wärmendem Lagerfeuer, mit heißer Gulaschsuppe, Brot und Getränken durchführen.

Sollte es abends aber stürmen oder regnen, fällt die Versammlung aus und wird auf einen neuen Termin verschoben. Über unsere Chats werdet ihr dann kurzfristig informiert.
Da wir für diesen Abend einiges selbst arrangieren müssen bitten wir um Unterstützung durch euch die hier im näheren Umkreis wohnt. Zur Vorbereitung der Versammlung treffen wir uns am Mittwoch 14.10. ab 18 Uhr am Cafe Aufwind ( Bitte auch hier Abstand und Maske).

Über einen Jahresrückblick in Bildern und Filmen würden wir uns sehr freuen. Wir bitten hierzu unsere bekannten Experten sich zu diesem Thema zu organisieren und einen Beitrag zu erstellen.

Weitere Details, Tagesordnungspunkte und Einladung im internen Bereich.

Mit fliegerischen Grüßen
Andreas Sibbing

Wegen einer Bombenentschärfung hat das BMVI vorübergehend in der FIR Langen ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Münster“, eingerichtet.

Detailierte Informationen gibts hier:
NfL_1-2031-20_ED-R_Münster_Bombenentschärfung

Der Gleitschirmwettbewerb „Varus Cup" ist für 2020 entschieden.
Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern !

Platz 1: Markus Kaup, MünstAIRland
Platz 2: Andreas Bülte, Skyrider Freckenhorst
Platz 3: Gerd Elskamp, MünstAIRland

Die Siegerehrung mit Pokalübergabe erfolgt auf der JHV im November bei den MünstAIRländern.
– Liste der Gesamtergebnisse hier –

Schon seit ein paar Jahren fahren einige Mitglieder unseres und benachbarter Vereine Anfang Oktober nach Algodonales, genauer gesagt in der Woche über den 3. Oktober.

Die Flugausbeute war zu der Jahreszeit immer sehr gut, wir hatten höchstens ein Tag Ausfall pro Woche.  Flugtechnisch ist zu der Jahreszeit dort noch sehr viel möglich.  Lange Flüge, kräftige Thermik, gemütliches Soaren und  Sightseing auch für Nichtflieger.

Trotz Corona fliegen wir auch dieses Jahr wieder nach Andalusien. Wir haben mit Gerado vor Ort gesprochen und es wurden einige Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

  • Fahrten im Shuttlebus nur mit Maske
  • Belegung der Sitzplätze auf dem Dorfplatz nur zu 75%

Die sehr gemütliche und entspannte Atmosphäre der letzten Jahre werden wir wahrscheinlich nicht 1:1 wiederfinden, aber Andalusien ist trotzdem immer eine Reise wert.

Um erstmal zu klären ob und was in Algo stattfinden kann, haben wir lange mit der Ankündigung gewartet – natürlich muss es dafür jetzt schnell gehen… 😉

Bei Interesse bitte kurzfristig bei Olaf melden (gerne per WhatsApp).

https://www.youtube.com/watch?v=1F9gokg3jqQ

https://www.youtube.com/watch?v=Pi0coP3t8wo

Ab sofort öffnen wir unseren Flugbetrieb wieder für Gäste. Die Anzahl der Plätze ist im Interesse eines geordneten Flugbetriebs begrenzt und es können ausschließlich schriftliche Anmeldungen die über das Onlineformular erfolgen, berücksichtigt werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist Gastflugbetrieb z.Zt. nicht möglich.

Liebe Geländehalter,

die heutige Beratung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten verlief für den Breitensport erfreulich. Der Beschluss der Sportministerkonferenz von letzter Woche soll sofort umgesetzt werden. Konkret: Die einzelnen Bundesländer werden in den kommenden Tagen die Landesverordnungen anpassen. Baden-Württemberg und Bayern hatten dies bereits gestern angekündigt. Für Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Laschet den kontaktlosen Breitensport mit sofortiger Wirkung freigegeben. Hessen hat die Freigabe ebenfalls angekündigt. In vielen anderen Bundesländern (z.B. Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) ist Flugsport bereits wieder möglich. Somit ist die Strategie des DHV aufgegangen, zusammen mit anderen Verbänden die zuständigen Ministerien für Sport zu bearbeiten.

Was bedeutet die Entscheidung von Bund und Ländern für die Geländehalter? Wichtig sind nun die Länderverordnungen. Der DHV wird die Verordnungstexte nach deren Veröffentlichungen durchsehen und die Ergebnisse auf dhv.de bekanntgeben. Wichtig ist beispielsweise die Frage, inwieweit Vereinsbetrieb möglich sein wird. Das ist für den Schleppbetrieb von Bedeutung. Ähnliches gilt für die Ausbildung. Karl Slezak ist diesbezüglich in Kontakt mit den Flugschulen.

Was müssen Geländehalter beachten? Für die Öffnung der Fluggelände und die Aufnahme des Flugbetriebs sind die Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln absolut notwendig. Der Sport trägt eine Verantwortung dafür, dass das Virus nicht weitergetragen wird. Wir haben daher seitens des DHV ein digitales Plakat entworfen, welches ihr verwenden könnt. Link

Darüber hinaus ist das auch detailliert hier beschrieben: https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/files/2020/05/infektionsschutz_massnahmen_gs_und_hg_flugsport.pdf

Haftung im Zusammenhang mit Corona:

Verschiedentlich ist die Frage aufgetaucht, ob ein Geländehalter (z.B. Verein, Flugschule, Bergbahngesellschaft) dafür haftet, wenn Piloten z.B. die Abstandsregelungen nicht einhalten. Hier die juristische Einschätzung:

Grundsätzlich haftet der Pilot selbst für sein Fehlverhalten. Eine Haftung des Geländehalters besteht nur dann, wenn ihm ein eigenes Fehlverhalten nachgewiesen wird (z.B. wenn der Geländehalter es weiß und duldet, dass am Startplatz dichtes Gedränge herrscht). In solchen Fällen müsste er eingreifen.

Generell ist jeder Bürger verpflichtet, sich mit den allgemeinen Regeln der Corona-Verordnungen und den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Im Speziellen auch der Pilot vor Aufnahme des Flugbetriebs mit den örtlichen Begebenheiten im Gelände (FBO, Allg. Regeln Nr.3). https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/gelaende/flugbetriebsordnung.pdf

Allgemeine Regelungen, z.B. das DHV Plakat – Covid 19 Verhaltensregeln, (ab Donnerstag, 6.5.auf www.dhv.de verfügbar) sollten auf der Homepage sowie an Start- und Landeplatz bekanntgemacht werden. Auf spezifische Regelungen (z. B. zur Vermeidung von Gruppenbildung getrennte Bereiche für Warten, Aufbauen, Abbauen, Zuschauen) muss der Geländehalter hinweisen.

Ausblick:

Wir freuen uns sehr, dass der Flugbetrieb nun Stück für Stück wieder aufgenommen werden kann. Bitte nehmt die Abstandsregelungen ernst, damit wir zuverlässig fliegen gehen können. Zuletzt haben wir noch ein Anliegen: Auch Gastpiloten sollten wieder die Möglichkeit haben, mit dem Drachen oder dem Gleitschirm in die Luft zu kommen. Bitte berücksichtigt auch diese Gruppe.

Wir hoffen darüber hinaus, dass es Zug um Zug möglich werden wird, auch wieder im benachbarten Ausland zu fliegen. Wir werden darüber laufend auf www.dhv.de berichten.

Wenn Ihr Fragen habt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Mit fliegerischen Grüßen

Gmund, 6. Mai 2020

Björn Klaassen                                   Bettina Mensing

DHV Flugbetrieb                                  Referat Flugbetrieb

 

Heute wurden Lockerungen für Freiluftsportarten beschlossen. Wir werden uns informieren, wie das in NRW für unseren Sport umzusetzen ist und wie wir Flugbetrieb organisieren können. Informationen werden dann an dieser Stelle und in den Chat-Gruppen veröffentlicht.